Steuerlicher Rahmen kurz erklärt
Abfindung 2026 für Coachingausbildung Stuttgart nutzen
Viele Fach- und Führungskräfte in Baden-Württemberg stehen aktuell vor einer ähnlichen Situation:
Nach einem Aufhebungsvertrag oder einer einvernehmlichen Trennung – häufig bei großen Arbeitgebern wie Mercedes-Benz, Bosch oder deren Zulieferern – wird eine Abfindung ausgezahlt. Gleichzeitig besteht der Wunsch, die berufliche Neuorientierung bewusst zu gestalten und in Weiterbildung zu investieren.
Gerade das Abfindungsjahr 2026 bietet dafür in vielen Fällen einen besonderen Gestaltungsspielraum.
Diese Seite gibt eine steuerlich orientierte Einordnung, wie Weiterbildung – etwa im Bereich systemisches Coaching – in dieser Phase sinnvoll geplant werden kann.
FAQs für Weiterbildungsinteressierte
Warum ist das Abfindungsjahr besonders interessant?
Abfindungen unterliegen grundsätzlich der Einkommensteuer. Häufig kommt die sogenannte Fünftelregelung zur Anwendung, um die Steuerprogression abzumildern. Gleichzeitig gilt:
Wer im Abfindungsjahr wenig oder keine weiteren Einkünfte erzielt, kann Gestaltungsspielräume nutzen.
In der Praxis bedeutet das:
Wenn Sie 2026 keine oder nur geringe laufende Einnahmen haben, wirken sich beruflich veranlasste Aufwendungen besonders stark aus – darunter auch Weiterbildungskosten.
Macht es Sinn, im Abfindungsjahr nicht zu arbeiten?
Aus steuerlicher Sicht kann das – je nach individueller Situation – sinnvoll sein.
Viele Betroffene entscheiden sich bewusst dafür,
- im Abfindungsjahr keine neue Vollzeitstelle anzunehmen
- oder nur in geringem Umfang tätig zu sein
- und stattdessen Zeit in Qualifizierung und Neuaufstellung zu investieren
Das senkt die steuerliche Gesamtbelastung und schafft Raum für Weiterbildung, Reflexion und Neuausrichtung. Wichtig ist immer die Gesamtbetrachtung: Abfindung, sonstige Einkünfte, Familienstand, Kirchensteuer, Krankenversicherung etc.
Können Weiterbildungskosten im Abfindungsjahr steuerlich berücksichtigt werden?
Grundsätzlich gilt: Weiterbildungskosten können als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden, wenn ein beruflicher Zusammenhang besteht.
Das ist häufig der Fall bei:
- Coaching-Weiterbildungen zur Erweiterung bestehender beruflicher Kompetenzen
- Qualifizierungen für eine neue Rolle in Führung, HR, Beratung oder Selbstständigkeit
- systemischen Ausbildungen, die an vorhandene Berufsbiografien anknüpfen
In der Praxis ist entscheidend:
- dass die Weiterbildung beruflich veranlasst ist
- und zeitlich und sachlich nachvollziehbar dokumentiert wird
Ist es sinnvoll, Weiterbildungsaktivitäten zeitlich zu bündeln?
Ja – aus steuerlicher und organisatorischer Sicht kann das sehr sinnvoll sein.
Viele Betroffene planen im Abfindungsjahr:
- zusätzliche Weiterbildungsbausteine
- den Großteil Ihrer Praxisfälle (75 Lerneinheiten in der systemischen Coachingausbildung)
- häufigere Teilnahme an Peergrouptreffen (75 Lerneinheiten)
Gerade bei längeren Weiterbildungen (z. B. systemisches Coaching) kann es sinnvoll sein, einen Großteil der Leistungen in das Abfindungsjahr zu legen, auch wenn sich die formale Gesamtdauer über einen längeren Zeitraum erstreckt.
Gibt es eine Paketlösung für Selbstzahler:innen, die im Abfindungsjahr 2026 viele Module machen möchten?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Wenn Sie 2026 bewusst Zeit für Weiterbildung haben (z. B. wegen Aufhebungsvertrag/Abfindung und ohne laufende Einnahmen), kann eine Paketlösung helfen, den Ausbildungsweg klar zu strukturieren: Welche Module passen zusammen, welche Reihenfolge ist sinnvoll – und wie lassen sich begleitende Leistungen (Praxis, Peers, Reflexionsanteile) in denselben Zeitraum legen.
Wichtig dabei: Die Ausbildung bleibt fachlich stimmig und gut lernbar – auch wenn der Ablauf dichter geplant wird.
Wir beraten Sie gern!
Sollte die Weiterbildungsrechnung im Abfindungsjahr bezahlt werden?
Aus steuerlicher Sicht ist der Zeitpunkt der Zahlung entscheidend.
In vielen Fällen gilt:
Kosten wirken steuerlich in dem Jahr, in dem sie tatsächlich bezahlt werden.
Deshalb prüfen viele Betroffene, ob:
- Weiterbildungsleistungen gebündelt
- und Rechnungen noch im Abfindungsjahr beglichen werden können
Ob und wie das im Einzelfall sinnvoll ist, sollte immer mit einer Steuerberatung abgestimmt werden. Die ABIS Akademie bietet Ihnen individuelle Zahlungsmodelle an.
Gibt es Besonderheiten bei großen Arbeitgebern wie Mercedes oder Bosch?
Ja – aus der Praxis lässt sich sagen:
- Abfindungen sind oft hoch und klar strukturiert
- es gibt häufig Sperrfristen, Wettbewerbs- oder Ruhezeiten
- in dieser Phase bestehen keine oder eingeschränkte Erwerbsmöglichkeiten
Gerade deshalb wird das Abfindungsjahr häufig gezielt für Weiterbildung und Neuorientierung genutzt – häufig im Raum Stuttgart, wo Präsenzangebote gut erreichbar sind. Die Präsenzmodule an der ABIS Akademie Stuttgart finden in Fellbach statt.